Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Ausnahme ist, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.
Für den Nachweis einer Fortführung wird eine integrierte Unternehmensplanung für das laufende und folgende Geschäftsjahr erstellt.
Eine positive Fortbestehensprognose liegt vor, wenn plausibel nachgewiesen werden kann, dass das finanzielle Gleichgewicht im Prognosezeitraum gewahrt ist (d.h. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ist wahrscheinlicher als der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit).
Eine negative Fortbestehensprognose liegt vor, wenn sich aus der integrierten Unternehmensplanung eine finanzielle Unterdeckung ergibt (d.h. der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist wahrscheinlicher als die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit).
Bei negativer Fortbestehensprognose ist eine Überschuldungsbilanz zu erstellen. Grundlage für die Erstellung ist der letzte verfügbare Zwischen- oder Jahresabschluss. In der Bilanz sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände und alle bestehenden Verpflichtungen des Unternehmens zu berücksichtigen. Zudem sind alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Liquidation des Unternehmens (sog. Auslaufkosten) zu berücksichtigen. Die Bewertung der Vermögens und Schuldposten erfolgt zu Liquidationswerten. Ein Unternehmen ist überschuldet, wenn das Vermögen kleiner ist als die Schulden des Unternehmens.